Die Satzung des Friedensvereins Hand in Hand
§ 1 Name und Sitz und des Vereins
Der Verein führt den Namen „Friedensverein Hand in Hand“ Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz „e.V.“ Er hat seinen Sitz in Bad Kreuznach.
§ 2 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 3 Zwecke des Vereins
Die Existenz des Lebens auf unserer Erde hängt von der Existenz der Natur ab, die für uns wie eine Mutter ist. Bedauerlicherweise machen Kriege und Ausbeutung und dadurch entstehende Armut und ihre Folgen wie Hunger, Missbrauch, Flucht, Menschenhandel, Prostitution, AIDS, Obdachlosigkeit sowie ihre seelisch-moralischen Schäden wie Angst, Perspektivlosigkeit, Amoklauf, Selbstmord u.a. ein menschenwürdiges, friedliches Leben auf unserer Erde unmöglich.
Gleichzeitig erkennen wir an konkreten Naturkatastrophen wie Orkanen, Trockenheit, Überflutung, Fischsterben in Meeren und Schmelzen der Gletscher und der Eisberge, dass eine Klimaveränderung im Gang ist, die die Lebensbedingungen zerstört.
Es ist einfach festzustellen, dass die Ursachen von all diesen inakzeptablen Zuständen im Fehlverhalten von Menschen liegen.
Um diese Gefahren, die sowohl das friedliche Leben als auch die Existenz der Natur bedrohen, zu beseitigen, ist wiederum der Mensch gefordert zu handeln. Nur er kann sie beseitigen.
Genau aus dieser Überzeugung heraus stellt sich der Verein der schwierigen Aufgabe, Gefahren für die Natur zu stoppen, Schmerzen und Missstände im menschlichen Leben wie z.B. Kriege, seine Folgen und Auswirkungen zu beenden, um Frieden zu erreichen.
Die drei Leitziele des Vereins sind:
Um sein großes Anliegen zu realisieren, beabsichtigt der Verein
§ 4 Tätigkeitsbereiche
Zur Verfolgung seiner Zwecke setzt der Verein auf den Menschen und rechnet damit, dass viele gerne dabei mitwirken werden, denn er spricht das große Anliegen von allen Menschen an und macht sich kompromisslos für den Frieden stark.
Der Verein beabsichtigt die Kreativität der Menschen für dieses Anliegen zu fördern. Mit dieser Absicht sensibilisiert und stärkt der Verein durch Literatur, Kunst, Theater, Musik, Film etc. die Menschen für Frieden.
Um dieses anspruchsvolle Vorhaben mit Leben zu füllen, wird der Verein zum einen passende Rahmenbedingungen für interne und öffentliche Veranstaltungen schaffen, zum anderen möglichst optimale und effektive Organisationsstrukturen herstellen und treffende, aktuelle und notwendige Inhalte auswählen.
Einer dieser Schwerpunkte wird „die Bildung zum Frieden“ sein.
Der Verein wird Themen wie Krieg und Frieden, Armut, Hunger, Missbrauch, Flucht, Menschenhandel, Prostitution, Krankheiten und deren seelisch-moralische Nachwirkungen aussuchen. Gleichzeitig wird er die Menschen für die Schönheit des Lebens sensibilisieren. Er will auch an konkreten Beispielen wie Artensterben in Fauna und Flora auf die Gefahren aufmerksam machen. Dies gilt für alle kulturellen Sparten.
Für die Schriftstellerinnen und Schriftsteller, Künstlerinnen und Künstler, Musikerinnen und Musiker sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler schafft der Verein Begegnungs-, Austauschs- und Darstellungsmöglichkeiten.
Der Verein beabsichtigt eine eigene Musikgruppe und eine Theatergruppe aufzubauen.
Es werden Konzerte, Theateraufführungen, Fachvorträge u. ä. organisiert. Herausragende Werke, Personen und Aktivitäten werden ausgezeichnet.
Zu den Bildungseinrichtungen, den Kindern und Jugendlichen werden besonders intensive Kontakte geknüpft und gepflegt.
Es werden Malwettbewerbe, literarische Wettbewerbe, Malaktionen etc. organisiert und durchgeführt.
Es wird grundsätzlich völlig unabhängig von z.B. Parteien, Religionsgemeinschaften, Interessenverbänden usw. gehandelt. Der Verein arbeitet nur mit den Einrichtungen, die gleiche Zielsetzungen haben –sowohl in Deutschland als auch auf europäischer und internationaler Ebene- zusammen.
§ 5 Gemeinnützige Ziele des Vereins
§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person.
§ 8 Beiträge
§ 9 Organe des Vereins
Der Verein besteht aus folgenden Organen:
Wenn es erforderlich ist, können AGs für bestimmte Arbeitsschwerpunkte gebildet werden.
§ 10 Ordentliche Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung besteht aus ordentlichen Mitgliedern des Vereins. Sie tritt einmal im Jahr auf Einladung der/des Vorsitzenden zusammen. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt mindestens 2 Wochen vor dem beabsichtigten Termin unter Angabe der Tagesordnung durch schriftliche Einladung des Vorstandes an alle Mitglieder.
Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist stets beschlussfähig. Zur Beschlussfassung genügt die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Die ordentliche Mitgliederversammlung erledigt folgende Aufgaben:
Wahlen sind geheim.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden von den Protokollführerinnen/ Protokollführern niedergeschrieben und von ihnen sowie von der Versammlungs-leiterin/dem Versammlungsleiter unterzeichnet.
§ 11 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn die Interessen des Vereins dies erfordern. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand. Die außerordentliche Mitgliederversammlung ist ferner auf den begründeten schriftlichen Antrag von mindestens 1/3 der Mitglieder des Vereins an den Vorstand einzuberufen.
§ 12 Vorstand
§ 13 Kassenprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt zwei ordentliche Kassenprüfer und einen Ersatzprüfer für die Dauer eines Geschäftsjahres.
Die Kassenprüfer führen ihre Aufgabe unabhängig aus. Sie prüfen den Kassenbestand, die Mitgliedsbücher, die Mitgliederbeiträge und die gesamte Tätigkeit des Vorstandes.
Über ihre Prüfung und alle während des Geschäftsjahres festgestellten Fehler und alle sonstigen bemerkenswerten Vorfälle legen die Kassenprüfer der Mitgliederversammlung einen Bericht vor.
§ 14 Einkünfte des Vereins
Die Einkünfte des Vereins sind:
§ 15 Auflösung des Vereins
Der Verein kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Dieser Beschluss muss von mindestens ¾ der Mitglieder gefasst werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gesamten Wert der von Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an den Trägerverein „Treffpunkt Reling“ -Tagesaufenthalt für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen- e.V. Bad Kreuznach, der es unmittelbar und ausschließlich zu gemeinnützigen Zwecken zu verwenden hat.
§ 16 Satzungslücken
Bei Sachverhalten, die in dieser Satzung nicht klar definiert sind, gilt das deutsche Vereinsgesetz.
Der Satzungsentwurf wurde vorbereitet von:
Bettina Koglin, Edgar Breitenbach, Fred Lex, Hanspeter Straub, Marianne Benninghoven, Rudi Wolff, Tobias Morath, Yvette Gatzer und Mehmet Kılıç
Bad Kreuznach, 12. Juni 2015
* * *